Institutionelles Schutzkonzept

Wir arbeiten mit einem institutionellen Schutzkonzept, das regelmäßig mit dem Landesjugendamt überprüft und fortgeschrieben wird. Zwei Kinderschutzfachkräfte im Fachteam stehen als Ansprechpersonen für Feedback von Kindern und Jugendlichen bereit und können bei Bedarf im Rahmen einer §-8a-SGB-VIII-Einschätzung hinzugezogen werden. Zusätzlich findet unsere Fachberatung monatlich vor Ort in den Erziehungsstellen statt, um das Kindeswohl durch direkten Kontakt im Lebensort kontinuierlich zu sichern. Wir haben eine 8a-Vereinbarung mit dem Jugendamt des Trägersitzes in Münster und holen von allen Personen ab 17 Jahren und den Familien ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ein.

Der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist für uns mehr als ein gesetzlicher Auftrag; er ist ein zentraler Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Wir setzen uns aktiv für Kinderschutz, Gleichberechtigung, Chancengleichheit und die Rechte junger Menschen ein.

Partizipation und Feedback von Kindern

Um die Partizipation für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, erhalten alle jungen Menschen vom Träger relevante Kontaktdaten der Geschäftsführung, der Erziehungsleitung, des Jugendamts, des Vormunds sowie des Landesjugendamts. Eltern und Sorgeberechtigte werden gleichzeitig über die gleichen Möglichkeiten informiert. Für jüngere Kinder setzen wir spielerische Methoden ein, z. B. einen Methodenkoffer, um Gefühle zu erkennen, „JA“ und „NEIN“ zu sagen und Feedback von Kindern Schritt für Schritt zu ermöglichen. Die regionale Fachberatung begleitet diesen Prozess und stellt Materialien und Bücher zur Verfügung, um Partizipation methodisch zu fördern. 

Zwei weibliche Personen bei einer innigen Umarmung.
Ein Kind sitzt mit zwei Erwachsenen Personen in der Küche und malt ein Bild. Eine erwachsenen Person telefoniert, während die andere Person kocht.

Weitergabe relevanter Kontaktdaten

Die Kontaktdaten der Fachberatung des Trägers sowie der Kinderschutzfachkraft werden den Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten schriftlich per Post zur Verfügung gestellt. Dadurch sind die Ansprechpersonen und ihre Erreichbarkeit transparent und für alle Beteiligten jederzeit zugänglich.