Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften nach § 34 SGB VIII – Vollzeitpflege für Kinder und Jugendliche

Die SPLG eignet sich insbesondere für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, die von einer intensiven, familienähnlichen Betreuung durch ausschließlich gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte im Sinne des Fachkräftegebotes profitieren. In der Praxis können bei freiStil bis zu fünf Plätze in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft angeboten werden, wobei das überschaubare, kleine Setting bewusst familienanalog gestaltet ist, um den jungen Menschen eine stabile, entwicklungsfördernde Umgebung zu bieten.

Jugendämter profitieren durch die klare Struktur, die fachliche Leitung und die direkte pädagogische Umsetzung vor Ort – oft mit flankierenden konzeptionellen Angeboten durch externe, zugehende Fachkräfte. Die Zusammenarbeit mit einer SPLG ermöglicht eine maßgeschneiderte Betreuung, die flexibel an die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen angepasst wird, und ergänzt die Heimunterbringung nach § 34 SGB VIII durch intensive kleine Betreuungseinheiten wirkungsvoll.

Freie Plätze für Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften nach § 34 – jetzt anfragen

Jugendämter, die sich über freie Plätze für Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften nach § 34 SGB VIII bei der Kinder- und Jugendhilfe freiStil informieren möchten, können sich direkt an uns wenden. Wir beraten Sie gerne zu Vollzeitpflege, Eignungskriterien und individuellen Konzepten für junge Menschen in unseren Erziehungsstellen.

Weitere Hilfsangebote

§ 33.2 SGB VIII

Fachpflegestelle (FPS)

Zeitweise oder dauerhafte Unterbringung eines entwicklungsbeeinträchtigen Kindes oder Jugendlichen in familienanalogen Wohnformen. Die Leitung einer Fachpflegestelle (FPS) erfolgt durch Menschen mit und ohne pädagogischen Vorkenntnissen, die als Pflegeperson einen jungen Menschen in einer besonderen Form der Vollzeitpflege aufnehmen möchten.

Mehr erfahren
Personen verschiedenen Alters draußen im Garten in einer freundlichen Atmosphäre unterhaltend und teilweise umarmend.
Eine Familie bestehend aus drei Kindern und zwei Erwachsenen beim gemeinsamen backen in der heimischen Küche.
Sie haben eigene Ideen?

Individuelle Hilfsangebote

Sie können bestimmte Bedarfe in Ihrer Region nicht abdecken? Wir finden gemeinsam Lösungen, ergänzen Ihren Fachdienst oder entwickeln Betreuungs­konzepte für den Einzelfall, z. B. Ambulante Erziehungshilfen durch Fachleistungsstunden im Rahmen von Nachsorge und Verselbstständigung sowie zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung und zur Umgangsbegleitung gemäß § 35, § 30 SGB VIII und § 18 Abs. 3 SGB VIII.

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Ihr Ansprechpartner

Unsere pädagogische Leitung lächelt zur Vorstellung in die Kamera.

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