Weitere Hilfsangebote
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPLG)
Zeitweise oder dauerhafte Unterbringung besonders entwicklungsbeeinträchtigter Kinder und Jugendlicher in familienanalogen Einrichtungsteilen. Die Leitung einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft (SPLG) erfolgt durch pädagogische Fachkräfte mit Berufserfahrung, die innewohnend und selbstständig arbeiten und innerhalb ihres Wohnraumes ein stationäres, haltgebendes Hilfsangebot schaffen möchten.
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Individuelle Hilfsangebote
Sie können bestimmte Bedarfe in Ihrer Region nicht abdecken? Wir finden gemeinsam Lösungen, ergänzen Ihren Fachdienst oder entwickeln Betreuungskonzepte für den Einzelfall, z. B. Ambulante Erziehungshilfen durch Fachleistungsstunden im Rahmen von Nachsorge und Verselbstständigung sowie zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung und zur Umgangsbegleitung gemäß § 35, § 30 SGB VIII und § 18 Abs. 3 SGB VIII.
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