freiStil-Fachpflegestellen nach § 33.2 SGB VIII – Vollzeitpflege für Kinder und Jugendliche

Das familienähnliche Alltagserleben unserer Fachpflegestellen wird nicht konzeptionell mit zusätzlichen pädagogischen und therapeutischen Angeboten verbunden und ist somit nicht als Einrichtung gem. § 34 SGB VIII zu verstehen. Die familiären Strukturen, der geregelte Tagesablauf und die Betreuung im familiären Alltag durch dieselben Bezugspersonen und ohne zugehende, fremde Fachkräfte bieten Kindern die nötige Sicherheit, um anzukommen und sich im geschützten Rahmen zu entwickeln. Unser Fachdienst bietet monatliche Beratung und ist durch unsere 24-h-Rufbereitschaft rund um die Uhr für Sie da.

Die Kooperation mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger freiStil ist auf Dauer angelegt. Wir investieren gezielt in die Akquise, Qualifizierung der Pflegepersonen und Vorbereitung, damit eine stabile Zusammenarbeit gewährleistet ist. Der Träger besitzt eine Leistungsvereinbarung für seine Leistungen nach § 33.2 SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt des Trägersitzes sowie eine 8a-Vereinbarung und ein institutionelles Schutzkonzept.

Jugendämter, die sich über freie Plätze für Fachpflegestellen nach § 33.2 SGB VIII informieren möchten, können sich direkt an uns wenden. Wir beraten Sie gerne zu dieser besonderen Form der Vollzeitpflege und besprechen Eignungskriterien und individuelle Angebote für junge Menschen in unseren Fachpflegestellen.

Weitere Hilfsangebote

§ 34 SGB VIII

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPLG)

Zeitweise oder dauerhafte Unterbringung besonders entwicklungsbeeinträchtigter Kinder und Jugendlicher in familienanalogen Einrichtungsteilen. Die Leitung einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft (SPLG) erfolgt durch pädagogische Fachkräfte mit Berufserfahrung, die innewohnend und selbstständig arbeiten und innerhalb ihres Wohnraumes ein stationäres, haltgebendes Hilfsangebot schaffen möchten.

Mehr erfahren
Eine jugendliche Person in einer Beratungssituation mit einem älteren Mann der ein Klemmbrett in der Hand hält
Eine Familie bestehend aus drei Kindern und zwei Erwachsenen beim gemeinsamen backen in der heimischen Küche.
Sie haben eigene Ideen?

Individuelle Hilfsangebote

Sie können bestimmte Bedarfe in Ihrer Region nicht abdecken? Wir finden gemeinsam Lösungen, ergänzen Ihren Fachdienst oder entwickeln Betreuungs­konzepte für den Einzelfall, z. B. Ambulante Erziehungshilfen durch Fachleistungsstunden im Rahmen von Nachsorge und Verselbstständigung sowie zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung und zur Umgangsbegleitung gemäß § 35, § 30 SGB VIII und § 18 Abs. 3 SGB VIII.

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Ihr Ansprechpartner

Unsere pädagogische Leitung lächelt zur Vorstellung in die Kamera.

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